Beitragsordnung des Tennis-Sportverein Sundern e.V.
- § 1: Aufnahmegebühren
Jedes neu in den Verein aufgenommene Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen.
Diese beträgt für:
Erwachsene- 130,00 EUR -- Einzelperson
- 205,00 EUR -- Ehepaare
- 40,00 EUR -- zwischen 14 und 18 Jahren sowie Personen über 18 Jahren die sich noch in der Berufsausbildung befinden, Studenten, Wehrpflichtige usw.
- 55,00 EUR -- nach Vollendung des 18. Lebensjahres, der Ausbildung usw. sind einmalig nachzuzahlen
Aufnahmegebühren werden zur Zeit nicht erhoben!
- § 2: Mitgliedsbeiträge
- Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen für
Erwachsene- 165,00 EUR -- Einzelpersonen
- 250,00 EUR -- Ehepaare
- 60,00 EUR -- Passive
- 78,00 EUR -- zwischen 14 und 18 Jahren sowie über 18 Jahren, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung, Studium befinden oder Wehr- bzw. Ersatzdienst leisten.
- 48,00 EUR -- unter 14 Jahren
- Regelung für Familienmitgliedschaft
Beitragsfrei sind Kinder, deren Eltern im Verein Mitglieder sind, wenn sich die Kinder noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Studenten, Wehrpflichtige bzw. Ersatzdienstleistende sind. - Passivenregelung
Der Passivenbeitrag wird auf Antrag durch Vorstandsbeschluss zugebilligt. Voraussetzungen:
- In der Regel mindestens 60 Jahre alt.
- Auf Dauer keine Möglichkeit zur Ausübung des Tennissports.
- Vorübergehende Passiveneigenschaft (z.B. wegen Verletzung) ist nicht möglich. - Änderungen hinsichtlich der Beitragsverpflichtung sind unaufgefordert dem Kassierer mitzuteilen.
- Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen für
- § 3: Arbeitsleistungen der Mitglieder
Alle aktiven Mitglieder des Vereins ab 16 Jahren (Männer und Frauen) haben pro Jahr zur Erhaltung und Pflege der Platzanlage einschließlich der Räumlichkeiten 5 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten. Zum Jahresende sind dem Geschäftsführer Bestätigungen über die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorzulegen. Diese Bestätigungen werden vom technischen Leiter oder einem von diesem beauftragten Vertreter unterzeichnet. Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied von sich aus um die Arbeitsstunden bemühen.Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist pro Stunde ein Betrag von 13,00 EUR zu zahlen.
- § 4: Zahlungsweise
Die Aufnahmegebühren werden innerhalb des Eintrittmonats per Einzugsermächtigung erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich Ende März jeden Jahres ebenfalls per Einzugsermächtigung erhoben. Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden auf dem gleichen Wege zum Jahresende eingezogen.
Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 19.03.1982 beschlossen und durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.03.1990, 28.01.1993, 22.03.1995, 23.03.2001, 21.03.2003 sowie am 26.08.2021 geändert.